KI-Schulungspflicht nach dem Digital Omnibus: Was jetzt wirklich gilt
Der Digital Omnibus ist seit dem 24. Juli 2026 im Amtsblatt. Artikel 4 wurde abgeschwächt, die Hochrisiko-Fristen verschoben. Was das für Ihre Schulungspflicht bedeutet — ohne Panikmache, mit Blick in den Gesetzestext.

Seit heute ist es amtlich: Am 24. Juli 2026 wurde der Digital Omnibus on AI als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er verschiebt die Hochrisiko-Fristen um bis zu 16 Monate und formuliert ausgerechnet den Artikel um, der den Mittelstand am meisten beschäftigt: die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4.
Wer heute nach „KI-Schulungspflicht“ sucht, findet überwiegend Artikel, die eine strikte Pflicht ab August 2026 und Bußgelder bis 35 Millionen Euro ankündigen. Beides ist in dieser Form nicht korrekt — und war es schon vor dem Omnibus nicht. Dieser Artikel sortiert, was tatsächlich im Gesetzestext steht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744) wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt drei Tage später in Kraft.
- Artikel 4 gilt weiter — seit dem 2. Februar 2025 ununterbrochen. Neu ist der Maßstab: „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen“ statt „ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen“.
- Das ist der Unterschied zwischen Bemühens- und Erfolgspflicht. Sie schulden ernsthafte Anstrengung, nicht ein bestimmtes Kompetenzniveau pro Kopf.
- Es gibt kein eigenes Bußgeld für Artikel-4-Verstöße. Der Sanktionskatalog in Artikel 99 führt ihn nicht auf. Die kursierenden 35 Millionen Euro betreffen verbotene Praktiken nach Artikel 5.
- Hochrisiko wurde verschoben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028.
- Nicht verschoben: die Transparenzpflichten nach Artikel 50 am 2. August 2026. Das ist der nächste Termin, der den Mittelstand real betrifft.
Gilt die KI-Schulungspflicht noch?
Ja. Artikel 4 wurde nicht gestrichen, sondern abgeschwächt. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 durchgehend und trifft Anbieter wie Betreiber — also auch jedes Unternehmen, das ChatGPT, Microsoft Copilot oder Claude im Geschäftsbetrieb einsetzt. Was sich ändert, ist der Maßstab, an dem Sie gemessen werden.
Der Unterschied steckt in zwei Verben:
Betreiber müssen
„sicherstellen“,
dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.
Geschuldet ist ein Ergebnis pro Mitarbeiter. Nachgewiesen wird Kompetenz.
Betreiber müssen
„Maßnahmen ergreifen“,
um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen.
Geschuldet ist nachweisbare Anstrengung. Nachgewiesen werden Maßnahmen.
Praktisch ist das eine Erleichterung. Sie müssen nicht mehr belegen, dass jeder Mitarbeiter ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht hat — was ohnehin kaum messbar war. Sie müssen belegen, dass Sie ernsthaft etwas unternommen haben. Das ist deutlich näher an dem, was ein 20-Personen-Betrieb leisten kann.
Ein Punkt, der leicht untergeht: Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025 wollte die Pflicht für Anbieter und Betreiber vollständig streichen und stattdessen Kommission und Mitgliedstaaten die Förderung von KI-Kompetenz übertragen. Das ist im Trilog nicht durchgegangen. Wenn Sie also irgendwo lesen, die Schulungspflicht sei entfallen — das war ein Entwurfsstand, kein geltendes Recht.
Was ändert der Digital Omnibus an den Fristen?
Die Verschiebungen betreffen die Hochrisiko-Systeme, nicht die Grundpflichten. Für den typischen Mittelständler ändert sich am nächsten relevanten Termin nichts.
- 2. Februar 2025 — giltKI-Kompetenz (Art. 4), verbotene Praktiken (Art. 5)
- 2. August 2025 — giltPflichten für Anbieter von GPAI-Modellen (OpenAI, Microsoft, Anthropic …)
- 2. August 2026 — unverändertTransparenzpflichten (Art. 50). Für Bestandssysteme gilt bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
- 2. Dezember 2027 — verschobenHochrisiko nach Anhang III · zuvor 2. August 2026 · rund 16 Monate später
- 2. August 2028 — verschobenHochrisiko nach Anhang I, also KI in regulierten Produkten · rund 12 Monate später
Der 2. August 2026 bleibt also stehen — nur eben für die Transparenzpflichten nach Artikel 50, nicht für Hochrisiko. Wenn Sie einen Chatbot auf der Website betreiben, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen. Wenn Sie KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlichen, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Für generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 im Markt waren, räumt der Omnibus bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 ein — ein Detail, das in den meisten Übersichten fehlt.
Droht wirklich ein Bußgeld von 35 Millionen Euro?
Nein, und diese Zahl gehört zu den hartnäckigsten Fehlinformationen in der aktuellen Berichterstattung. Der Sanktionskatalog steht in Artikel 99 der KI-Verordnung, und er führt Artikel 4 nicht auf. Die Staffelung sieht so aus:
| Verstoß gegen | Maximales Bußgeld |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Pflichten für Hochrisiko-KI, Transparenz (u. a. Art. 16, 26, 50) | 15 Mio. € oder 3 % |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | 7,5 Mio. € oder 1 % |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | kein eigener Bußgeldtatbestand |
Für KMU gilt zusätzlich die mildere Obergrenze aus Artikel 99 Absatz 6: Es zählt der jeweils niedrigere der beiden Beträge, nicht der höhere. Diese Regel steht übrigens schon seit 2024 im Originaltext der KI-Verordnung — sie ist keine Neuerung des Omnibus, auch wenn sie derzeit vielfach als solche verkauft wird. Neu ist lediglich, dass der Omnibus einen Teil der KMU-Erleichterungen auf sogenannte Small Mid-Caps ausweitet.
Meine ehrliche Meinung nach anderthalb Jahren Beratungspraxis zu diesem Thema: Das Bußgeld war nie das eigentliche Argument. Das eigentliche Argument ist, dass ungeschulte Mitarbeiter teure Fehler machen — vertrauliche Daten in Consumer-Tools kippen, halluzinierte Zahlen in Angebote übernehmen, Kundenkommunikation ungeprüft rausschicken. Wer mit Angst vor Brüssel verkauft, hat das bessere Argument nicht verstanden.
Was heißt „Bemühenspflicht“ für einen 20-Personen-Betrieb?
Konkret: Sie brauchen einen dokumentierten Weg, keine Zertifikate. Ein Betrieb mit 20 Mitarbeitern, von denen 12 regelmäßig KI-Tools nutzen, erfüllt Artikel 4 in der Regel mit vier Bausteinen.
- KI-Inventur. Eine Liste der eingesetzten Tools mit Anbieter, Lizenztyp und Einsatzzweck. In fast jedem Projekt tauchen dabei zwei bis drei Tools auf, von denen die Geschäftsführung nichts wusste.
- Kurze interne Richtlinie. Zwei bis drei Seiten: erlaubte Tools, verbotene Eingaben, Ansprechpartner, Meldeweg bei Vorfällen.
- Eine dokumentierte Schulung. 90 bis 180 Minuten für die Breite, vertieft für die Rollen, die KI intensiv nutzen. Inhalte: Was das Tool kann, was es nicht kann, was auf keinen Fall hineingehört.
- Ein Nachweis darüber. Teilnehmerliste, Datum, Inhalte, Dauer. Das ist der Teil, den fast alle vergessen — und der Teil, der nach dem Omnibus wichtiger wird, weil Sie jetzt Maßnahmen statt Ergebnisse belegen.
Der letzte Punkt ist die eigentliche Konsequenz der Umformulierung. Wenn Sie nicht mehr Kompetenz nachweisen müssen, sondern Anstrengung, dann ist die Dokumentation dieser Anstrengung Ihr Beleg. Wie so ein Nachweis aussieht und was hineingehört, haben wir in einer kostenlosen Vorlage für den KI-Schulungsnachweis zusammengestellt.
KI-Kompetenz-Schulung nach Artikel 4
Kompakte Inhouse-Schulung für Ihr Team — vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern oder remote. Kein Zertifikatskurs, sondern das, was Artikel 4 tatsächlich verlangt: verständliche Grundlagen, Ihre echten Tools, Ihre echten Anwendungsfälle. Sie erhalten am Ende die vollständige Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Was gilt jetzt bis zum 2. August?
Für die allermeisten Betriebe: erstaunlich wenig Neues. Die Frist am 2. August 2026 betrifft Transparenz, nicht Schulung. Wenn Sie keinen Chatbot betreiben und keine KI-generierten Inhalte ohne Kennzeichnung veröffentlichen, ändert sich für Sie an diesem Datum nichts.
Falls doch, sind es drei Fragen:
- Betreiben Sie einen Chatbot oder KI-Telefonassistenten? Dann muss der Gesprächspartner erkennen können, dass er mit einem System spricht. Ein Satz zu Beginn reicht.
- Veröffentlichen Sie KI-generierte Bilder, Videos oder Audio? Dann brauchen diese eine Kennzeichnung. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 im Markt waren, gilt bei der maschinenlesbaren Variante die Übergangsfrist bis Dezember 2026.
- Setzen Sie KI im Personalwesen ein? Dann prüfen Sie die Einstufung genau — hier beginnt der Hochrisiko-Bereich. Sie haben durch den Omnibus jetzt bis Dezember 2027 Zeit, aber die Anforderungen sollten Sie vor der Einführung kennen, nicht danach.
Wer bei der KI-Kompetenz bisher gar nichts gemacht hat, sollte das nicht wegen des Omnibus aufschieben. Die Pflicht besteht seit anderthalb Jahren. Der Omnibus senkt den Maßstab — er setzt die Uhr nicht zurück.
Wie es weitergeht
Der Digital Omnibus ist in Kraft, aber die Umsetzung in Deutschland ist es nicht. Welche Behörde die Marktüberwachung übernimmt, ist zum Zeitpunkt dieses Artikels weiterhin nicht abschließend geregelt; im Gespräch ist die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in Abstimmung mit den Landesdatenschutzbehörden. Für Sie heißt das: Bei datenschutzbezogenen Fragen bleibt Ihre Landesbehörde erster Ansprechpartner.
Was ich für die nächsten Monate erwarte: Die Diskussion verschiebt sich von „Müssen wir?“ zu „Was genau reicht?“. Genau dort werden viele Anbieter weiter mit Zertifikaten und Pflichtlehrgängen argumentieren, die der Gesetzestext nicht verlangt. Prüfen Sie im Zweifel selbst — Artikel 4 ist genau zwei Sätze lang, und die Änderungsverordnung ist auf EUR-Lex frei zugänglich.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb betroffen ist und was ein angemessener Umfang wäre: Die Einschätzung dauert im Erstgespräch meist 20 Minuten. Grundlagen zum Gesamtrahmen finden Sie im Überblicksartikel EU AI Act 2026 für den Mittelstand, zur datenschutzkonformen Tool-Auswahl im Beitrag DSGVO und KI-Einsatz.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2026 — eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4, 50 und 99 — eur-lex.europa.eu
- Rat der EU, Pressemitteilung zur finalen Annahme vom 29. Juni 2026 — consilium.europa.eu
Dieser Artikel gibt den Rechtsstand vom 24. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Er wird bei Änderungen aktualisiert; das Prüfdatum steht oben im Artikelkopf.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Schulungspflicht nach dem Digital Omnibus noch?
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 ununterbrochen und wurde vom Digital Omnibus nicht gestrichen, sondern umformuliert. Aus der Pflicht, ausreichende KI-Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die deren Entwicklung unterstützen. Der Maßstab sinkt, die Pflicht bleibt.
Wurde die KI-Schulungspflicht abgeschafft?
Nein. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vom November 2025 sah vor, die Pflicht für Anbieter und Betreiber komplett zu streichen und stattdessen Kommission und Mitgliedstaaten in die Förderpflicht zu nehmen. Im finalen Text ist sie erhalten geblieben — als Bemühenspflicht. Wer liest, die Pflicht sei entfallen, liest einen veralteten Entwurfsstand.
Droht bei fehlender KI-Schulung ein Bußgeld von 35 Millionen Euro?
Nein. Der Bußgeldkatalog in Artikel 99 der KI-Verordnung führt Artikel 4 nicht als eigenen Sanktionstatbestand auf. Die 35 Millionen Euro beziehen sich auf verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5. Relevant wird fehlende Kompetenz mittelbar: als Teil der menschlichen Aufsicht bei Hochrisiko-Systemen und als Sorgfaltsfrage im Haftungs- oder Datenschutzfall.
Welche EU-AI-Act-Frist ist für den Mittelstand als Nächstes relevant?
Der 2. August 2026. An diesem Datum greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 — der Omnibus hat sie nicht verschoben. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das kenntlich machen. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten jetzt?
Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (z. B. KI im Recruiting oder Kreditscoring) am 2. Dezember 2027 statt wie ursprünglich am 2. August 2026. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I), am 2. August 2028. Das sind rund 16 zusätzliche Monate.
Was muss ein 20-Personen-Betrieb jetzt konkret tun?
Drei Dinge: erstens dokumentieren, welche KI-Tools im Einsatz sind; zweitens eine kompakte Schulung durchführen, die Datenschutz, Halluzinationen und Verantwortung abdeckt; drittens Teilnahme und Inhalte schriftlich festhalten. Der Aufwand liegt realistisch bei einem halben Tag plus Vorbereitung — nicht bei einem mehrtägigen Zertifikatslehrgang.